Säule II & III

Die zweite Säule befasst sich mit der Zusammenführung des quantitativen und qualitativen Risikomanagements. Hier wird gefordert, dass die einzelnen Versicherer mindestens so viel Kapital vorhalten, wie nach der Säule I gefordert wird. Zusätzlich sind auch nicht erfolgswirksame Risiken wie Konzentrationsrisiken und die übrigen ALM-Risiken bei der gesamtheitlichen Risikobeurteilung einzubeziehen. Auf Basis dieser Gesamtsicht kann eine zuverlässige Beurteilung der Risikotragfähigkeit erfolgen.

Die dritte Säule beschäftigt sich mit dem Thema Offenlegung. Hier wird geregelt, welche wichtigen Informationen an den Markt zu kommunizieren sind. Ziel dieser Anforderungen ist die Schaffung einer Markttransparenz, um anderen Marktteilnehmern die Beurteilung der Risikosituation zu ermöglichen. Die Säule III ist unbedingt im Zusammenhang mit den Anforderungen aus IFRS 7 zu sehen.

Insgesamt ist das neue Programm, Solvency II, ein großer Schritt zur Harmonisierung und Stärkung des europäischen Versicherungsmarktes. Aufgrund der großen Komplexität der neuen Richtlinie sollten Versicherungsgesellschaften alsbald mit der Implementierung beginnen, auch wenn der endgültige Richtlinientext noch nicht vorliegt. Die dadurch gewonnene Zeit ist für eine termingerechte Implementierung von großer Bedeutung. Bereits heute kann antizipiert werden, welche Regelungen eingeführt werden.

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