Solvency II – Säule I

Gegenstand der Säule I ist die Bestimmung der Kapitalanforderung für alle erfolgswirksamen Risiken bei Versicherern. Dies betrifft insbesondere die folgenden Risikoarten

    • Marktpreisrisiken
    • Adressausfallrisiken
    • OpRisk
    • Versicherungsrisiken Leben
    • Versicherungsrisiken Kranken
    • Versicherungsrisiken Nicht-Leben (Unfall/Schaden)

Für jede einzelne Risikokategorie wird zunächst das Risiko ermittelt und dann zu einem Gesamtrisiko aggregiert, welches dem aufsichtlichen Kapital gegenübergestellt wird. Die Erfüllung der Kapitalanforderung soll sicherstellen, dass die jeweilige Versicherungsgesellschaft die durch sie eingegangenen erfolgswirksamen Risiken auch tragen kann.

Solvenzkapitalanforderung

Bei Solvency II gibt es grundsätzlich zwei Ansätze zur Ermittlung der Solvenzkapitalanforderung:

  • Standardformel: Risikomessung auf Basis von Standardmodellen
  • Internes Modell: Risikomessung mit internen Modellen

Je nach Größe der Gesellschaft und der Komplexität des Geschäftes ist ein geeigneter Ansatz umzusetzen. Die Versicherungsaufsicht kann einen Versicherer grundsätzlich dazu verpflichten, ein internes Modell zu implementieren.

Zudem besteht auch die Möglichkeit, das interne Modell nur teilweise zu nutzen. Diese Option ist insbesondere für einzelne Einheiten innerhalb eines größeren Konzerns vorgesehen. Aus Sicht der Aufsicht ist eine teilweise Nutzung Modells nur ein Zwischenschritt auf dem Weg der vollständigen Umsetzung eines internen Modells – eine dauerhafte Ausnahme ist nicht gewünscht.

Um ein zu starkes Absinken der Kapitalanforderung zu verhindern, müssen Versicherungsgesellschaften unabhängig von der Solvenzkapitalanforderung auch eine Mindestkapitalanforderung bestimmen. Diese ist robuster und in der Regel kleiner als das errechnete Solvenzkapital. Die zusätzliche Betrachtung der Mindestkapitalanforderung soll sicherstellen, dass in der Kapitalanforderungen auch schwer quantifizierbare Risiken angemessen berücksichtigt werden.

Erfüllung der Kapitaldefinition

Der Kapitalanforderung wird nun das aufsichtliche Eigenkapital gegenüber gestellt. Solange dieses die Kapitalanforderung übersteigt, ist die Versicherungsgesellschaft gemäß Säule I, Solvency II, risikotragfähig.

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